Allgemeine sicherheitsrelevante Informationen

Der ordentliche Umgang mit Schmierstoffen, die zu den chemikalischen Produkten gehören, ist sehr wichtig und in den Arbeitsprozessen von PANOLIN klar geregelt. Unser Ziel ist es, bei der Herstellung und bei der Verwendung von Chemikalien optimale Sicherheit für Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Mit der Einführung der REACH-Verordnung wurde die für den EWR geltende Chemikaliengesetzgebung erheblich verschärft. Wesentliche Verantwortung bezüglich Chemikaliensicherheit, die früher bei den Behörden lag, haben nun die Hersteller und Importeure zu übernehmen.

Wichtige Hinweise zum sicheren Umgang mit PANOLIN Schmierstoffen

Die CLP-Verordnung/GHS-Verordnung

"Globally Harmonized System for the Classification and Labelling of Chemicals", kurz GHS. Dieses System wurde von der UNO für die einheitliche Gefahreneinstufung und Etikettierung chemischer Produkte beschlossen. Seit 2017 müssen alle Chemikalien in der Schweiz gemäss dem neuen GHS gekennzeichnet werden. Es ist die Basis für die neue Verordnung der EU zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte. Deshalb nennt man diese EU-Verordnung oft GHS-Verordnung. Die gebräuchlichere Bezeichnung dafür ist aber heute CLP (Classification, Labelling und Packaging)-Verordnung. 

Um Handelshemmnisse mit der Europäischen Union zu vermeiden orientiert sich die Schweiz bei der Übernahme von GHS stark an der EU Gesetzgebung und an der in der EU geltenden CLP-Verordnung.

GHS01

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Unstabil, Explosionsgefahr

GHS02

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Entzündlich

GHS03

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Brandfördernd

GHS04

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Komprimierte Gase

GHS05

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Ätzend

GHS06

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Giftig Kat. 1-3

GHS07

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Giftig Kat. 4 (Gesundheitsschädlich)

Ätz- oder Reizwirkung Kat. 2

Niedrige systemische Gesundheitsgefährdung

GHS08

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Systemische Gesundheitsgefährdung

GHS09

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Umweltgefährlich

H- und P-Sätze von Gefahrstoffen

Die H- und P-Sätze und die ergänzenden EUH-Sätze sind knappe Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe, die im Rahmen des GHS zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien verwendet werden. 

H-Sätze (Hazard Statments = Gefahren-Sätze) weisen auf physikalische und Umweltgefahren hin. 

P-Sätze (Precautionary Statmements = Präventions-Sätze oder Vorsorge-Sätze) beschreiben allgemeine Prävention (Sicherheitsvorkehrungen), Reaktion und Handhabungshinweise.

  • H- und P-Sätze   Stand 8. ATP der CLP-Verordnung vom 19. Mai 2016